Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen

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Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen

Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. 

Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet.

 

 

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