Frei praktizierende Hebammen

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Frei praktizierende Hebammen

Frei praktizierende Hebammen

Neben den Hebammen, die im Krankenhaus arbeiten, gibt es auch  frei praktizierende Hebammen. Diese begleiten Frauen bei Hausgeburten sowie im Wochenbett,  ambulanten Geburten, und im Anschluss an den Spitalaufenthalt zu Hause.

Die Hebammen können zu Lasten der Versicherung die folgenden Leistungen erbringen: die Betreuung im Wochenbett in den 56 Tagen nach der Geburt im Rahmen von Hausbesuchen zur Pflege und zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind sowie zur Unterstützung, Anleitung und Beratung der Mutter in der Pflege und Ernährung des Kindes:

  1. Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einer Sectio kann die Hebamme höchstens 16 Hausbesuche durchführen; in allen übrigen Situationen kann die Hebamme höchstens 10 Hausbesuche durchführen.
  2. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen nach Ziffer 1 höchstens 5 weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.
  3. Für Hausbesuche, die zusätzlich zu den Hausbesuchen nach den Ziffern 1 und 2 durchgeführt werden sollen, ist eine ärztliche Anordnung erforderlich.

Die Schwangerschaftskontrollen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Sie führen die medizinisch notwendigen Untersuchungen (Herztöne hören, Bauch bzw. Lage des Kindes ertasten) so wie Blutentnahmen und Urinproben durch. Für die 2 vorgesehenen Ultraschalle überweisen die Hebammen an Fachärzte.

Frei praktizierende Hebammen bieten teilweise Geburtsvorbereitungs-, Säuglingspflege- und Rückbildungskures an.

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Adressen

> Bern

Schweizerischer Hebammenverband

Auch in Ihrer Nähe finden Sie eine Hebamme, die Sie gerne betreut und sich Zeit für Ihre Fragen nimmt. Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 / 13:30 - 16:30.

Andere Adressen

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