Die Hebammen können zu Lasten der Versicherung die folgenden Leistungen erbringen: die Betreuung im Wochenbett in den 56 Tagen nach der Geburt im Rahmen von Hausbesuchen zur Pflege und zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind sowie zur Unterstützung, Anleitung und Beratung der Mutter in der Pflege und Ernährung des Kindes:
Die Schwangerschaftskontrollen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Sie führen die medizinisch notwendigen Untersuchungen (Herztöne hören, Bauch bzw. Lage des Kindes ertasten) so wie Blutentnahmen und Urinproben durch. Für die 2 vorgesehenen Ultraschalle überweisen die Hebammen an Fachärzte.
Frei praktizierende Hebammen bieten teilweise Geburtsvorbereitungs-, Säuglingspflege- und Rückbildungskures an.
> Bern
Auch in Ihrer Nähe finden Sie eine Hebamme, die Sie gerne betreut und sich Zeit für Ihre Fragen nimmt. Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 / 13:30 - 16:30.