Alters- und Hinterbliebenversicherung - AHV

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Alters- und Hinterbliebenversicherung - AHV

Alters- und Hinterbliebenversicherung - AHV

Die AHV ist eine Pflichtversicherung, die alle in der Schweiz wohnhaften erwerbstätigen Personen, also auch ausländische Staatsbürger, umfasst. Personen, die temporär im Ausland für ein Schweizer Unternehmen arbeiten, werden ebenfalls bei der AHV/IV versichert, sofern die Schweiz mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Die AHV ist der bedeutendste Zweig im schweizerischen Sozialversicherungssystem. Sie steht im 3 Säulenprinzip der Altersvorsorge für die 1. Säule. Die Alters- sowie die Hinterbliebenenrenten kompensieren zumindest teilweise den Einkommensverlust in Folge Alter oder Tod.

Die AHV gründet auf der Solidarität unter den Generationen, denn die heute ausbezahlten Renten finanzieren sich durch die Beiträge der gegenwärtig arbeitenden Generation. Diese wiederum werden von den Beiträgen der nachkommenden Generation profitieren. Die Solidarität zeigt sich ebenfalls zwischen Gutverdienenden und Schlechtverdienenden.

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