Steuern

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Jeweils bis Ende März müssen Sie im Kanton Zürich die Steuererklärung für das vergangene Jahr einreichen. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail eine Fristerstreckung beantragen.
In besonderen Fällen kann die Gemeinde die Steuern reduzieren oder sogar ganz erlassen. Wenden Sie sich bei finanziellen Engpässen direkt an Ihre Wohngemeinde respektive an Ihr zuständiges Steueramt.

Mit dem Computerprogramm „Private Tax“ können Sie die Steuererklärung im Kanton Zürich elektronisch erstellen. So wissen Sie gleich nach Erstellen der Steuererklärung, wie hoch Ihre Steuerschuld ist. Daten, die sich nicht ändern, können ins nächste Jahr übernommen werden.

Die Homepage der Kantonalen Steuerbehörde bietet umfassende Informationen zu den Steuerfüssen der einzelnen Gemeinden, beantwortet Fragen rund um die Steuererklärung und stellt Formulare zum Herunterladen zur Verfügung.

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