Alle Schweizer Staatsangehörige haben Anrecht auf einen Pass sowie eine Identitätskarte (IDK), um sowohl ihre Schweizer Staatszugehörigkeit als auch ihre eigene Identität nachzuweisen.
Beide Ausweise können Sie beim Personenmeldeamt ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. In der Stadt Zürich sind die einzelnen Kreisbüros dafür zuständig. In der Stadt Bern sind es die Einwohnerdienste.
Sie müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
Kinder benötigen einen eigenen Pass. Kindereinträge in die Pässe der Eltern sind nicht mehr möglich. Minderjährige müssen von einem Elternteil für die Beantragung begleitet werden.
Benötigte Unterlagen für Pässe und IDK:
Wenn zum ersten Mal ein Pass für ein Kind beantragt wird:
Für den neuen biometrischen Pass werden sie in einem Biometrie-Erfassungszentrum zusätzlich fotografiert.
Hier finden Sie: Gebühren / Preis / Gültigkeitsdauer