Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass, wenn Kinder ohne Eltern (Erziehungsberechtigte) etwa in Begleitung einer dritten Person oder im Rahmen von Schulgruppen einreisen, eine beglaubigte Zustimmung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten zur Reise verlangt wird.
Rechnen Sie genügend Zeit ein, um die Dokumente notariell beglaubigen zu lassen.