Teilen:

Wir leben im Konkubinat

Wir leben im Konkubinat

Wer mit dem Partner oder der Partnerin in eheähnlicher Weise zusammenlebt, sollte die gemeinsame Versicherungssituation unter die Lupe nehmen. Und nicht vergessen, dass das Zivilgesetz die Rechte und Pflichten der Konkubinatspartner nur unzureichend regelt.

Zusammen wohnen
Eine Haushaltpolice als Mehrpersonenhaushalt ist günstiger als zwei separate Versicherungen. Sind Sie bei zwei verschiedenen Gesellschaften versichert, sollten Sie einen der Verträge auf den nächstmöglichen Termin künden. Überprüfen Sie dabei, ob die Versicherungssumme des Hausrats noch dem tatsächlichen Wert Ihres Besitzes entspricht.

Vorsorge regeln
Konkubinatspaare sind in unserem Vorsorgesystem gegenüber verheirateten Paaren benachteiligt, denn die Erbfolge ist nicht geregelt. Stirbt der Partner oder die Partnerin, bekommt die noch lebende Person von den Sozialversicherungen deshalb nicht automatisch Leistungen ausbezahlt. Auch bei Invalidität gibt es Nachteile. Mit einer Lebensversicherung können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin absichern.
Pensionskassen haben unterschiedliche Regelungen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Empfehlenswert ist der Abschluss eines Konkubinatsvertrags, vor allem für Paare mit Kindern. Dieser Vertrag regelt die Aufteilung des Besitzes und das Sorgerecht für die Kinder, wenn einer der Partner stirbt oder auch bei einer Trennung.

Teilen:

Unsere Partner