Der Familienname Bei verheirateten Paaren erhält das Kind bei Geburt automatisch den vom Paar geführten Familiennamen. Sind Sie nicht verheiratet, erhält das Kind den Namen der Mutter. Bei Familien anderer Nationalität, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Das Bürgerrecht Sind Sie beide Schweizer und verheiratet, so erhält Ihr Kind den Heimatort des Vaters. Sind Sie nicht verheiratet, den der Mutter. Ihr Kind erhält ebenfalls automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn nur ein Elternteil Schweizer oder Schweizerin ist. Die Schweiz kennt allerdings kein Geburtsrecht: Kinder von ausländischen Eltern erhalten nicht automatisch durch die Geburt die Schweizer Staatsbürgerschaft. |