Teilen:

Namensgebung - Bürgerrecht

Namensgebung - Bürgerrecht

Der Vorname
Sie sind grundsätzlich frei in der Wahl des Vornamens. Aus rechtlicher Sicht, bestimmen Sie als verheiratetes Paar gemeinsam den Vornamen des Kindes. Bei nicht verheirateten Paaren bestimmt die Mutter. Das Zivilstandsamt nimmt da Einfluss, wo das Interesse des Kindes offensichtlich verletzt wird.

Der Familienname
Bei verheirateten Paaren erhält das Kind bei Geburt automatisch den vom Paar geführten Familiennamen. Sind Sie nicht verheiratet, erhält das Kind den Namen der Mutter. Bei Familien anderer Nationalität, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden.

Das Bürgerrecht
Sind Sie beide Schweizer und verheiratet, so erhält Ihr Kind den Heimatort des Vaters. Sind Sie nicht verheiratet, den der Mutter. Ihr Kind erhält ebenfalls automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn nur ein Elternteil Schweizer oder Schweizerin ist.
Die Schweiz kennt allerdings kein Geburtsrecht: Kinder von ausländischen Eltern erhalten nicht automatisch durch die Geburt die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Teilen:

Unsere Partner