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Unterlagen für die Geburt

Unterlagen für die Geburt

Verheiratete Paare bringen zur Geburt ins Spital oder ins Geburtshaus Ihr Familienbüchlein und eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 6 Monate) des gesetzlichen Wohnortes mit. Vor Ort erhalten Sie ein Formular - die Geburtsanzeige – auf dem Sie Ihre Personalien sowie den Namen des Kindes festhalten. Das Familienbüchlein und die ausgefüllte Geburtsanzeige schickt die Spitalverwaltung oder die Hebamme an das zuständige Zivilstandsamt.

Bei Hausgeburten erledigen entweder Sie oder die Hebamme diese Formalitäten. Sie haben 3 Tage Zeit, um die Geburt zu melden.

Ausländer müssen zu den erwähnten Unterlagen eine Kopie ihres Ausländerausweises sowie ihres Passes beilegen.

Als ledige Frau bringen Sie ins Spital oder ins Geburtshaus neben der Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 6 Monate) eine Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte sowie die Bestätigung der Kindsanerkennung, sofern vorhanden, mit.

Die Wohnsitzbestätigung erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes

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