Anspruch/Leistungen
Alle berufstätigen Frauen, ob Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige, haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen respektive 98 Tagen. Während dieser Zeit erhalten sie 80% ihres durchschnittlichen Lohnes.
Der maximale Lohn begrenzt sich auf 196.-- Franken pro Tag oder 7'350.-- Franken pro Monat. Desgleichen haben Frauen, die arbeitslos, bzw. wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind, den gleichen Anspruch. Die Entschädigung erfolgt aus der Kasse der Erwerbsersatzordnung (EO), die ebenso militärdienstleistende Personen entschädigt.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von der Mutter oder vom Arbeitgeber gegenüber der AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden. In Ausnahmesituationen können Angehörige die Gelder beantragen.
Nimmt die Mutter ihre Erwerbstätigkeit vorzeitig ganz oder teilweise wieder auf, erlischt der Anspruch.
Beiträge
Die Beiträge für die EO werden gemeinsam mit den Beiträgen für die AHV und IV monatlich von Ihrem Lohn abgezogen. Sie bezahlen 5,275 % Ihres Lohnes an die AHV/IV/EO. Davon gehen 0,225 % an die EO.
Zur Klärung weiterer Fragen wenden Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich oder an Travail Suisse.
Weg zur Mutterschaftsversicherung
Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts diskutierte man in der Schweiz über einen Mutterschaftsurlaub:
20.5.1900: Die stimmberechtigten Schweizer (Männer) lehnen die “Lex Forrer“ ab. Die Vorlage verlangte für Schwangere und Wöchnerinnen neben einem normalen Schutz für den Krankheitsfall auch ein Wöchnerinnengeld.
25.11.1945: Das Stimmvolk nimmt den Familienschutzartikel in die Bundesverfassung auf. Damit wird der Bundesrat mit der Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung beauftragt.
30.4.1946: Ein erster Vorentwurf für eine freiwillige Mutterschaftsversicherung, gekoppelt an die Krankenversicherung, wird zugunsten einer späteren Revision der Krankenversicherung zurückgestellt.
02.12.1984: Die Initiative “Für einen besseren Schutz der Mutterschaft“ wird vom Volk abgelehnt. Ein wichtiger Grund für die Ablehnung dürfte der 9-monatige Elternurlaub gewesen sein.
06.12.1987 : Das Volk lehnt die Teilrevision des Kranken- und Mutterschaftsversicherungsgesetzes ab. Die Revision sah vor allen Frauen, auch den nichterwerbstätigen, während 16 Wochen ein Taggeld auszubezahlen.
13.6.1999: Die Mutterschaftsversicherung wird erneut vom Volk abgelehnt. Sie sah einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mit einem Erwerbsersatz von 80% vor. Für Mütter in bescheidenen Verhältnissen war eine einmalige Grundleistung vorgesehen.
20.6.2001: Eine breitabgestützte parlamentarische Initiative verlangt einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, der über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden soll. Erwerbstätige Mütter sollen 80% ihres Lohnes erhalten. Finanziert je hälftig von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern.
26.9.2004: Die Schweiz erhält endlich eine Mutterschaftsversicherung. Das Volk stimmt der Vorlage für einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Frauen zu. Das Gesetz trat am 1. Juli 2005 in Kraft.