Teilen:

Trennung

Trennung

Nachstehend finden Sie Informationen über die Trennung und Scheidung aber jede Trennung ist anders.....wenn Sie noch Fragen haben, gibt Ihnen unser Partner gerne Auskunft www.einfache-scheidung.ch 

Stellen Sie Ihre Frage an:  info@einfache-scheidung.ch Ihre Frage und die Antwort werden im Abschnitt FAQ veröffentlicht.

Trennung 
 
Rechtsfolgen der Trennung

  • Juristisch gesehen bleiben die getrennten Ehegatten verheiratet.
  • Die getrennten Ehepartner schulden einander weiterhin gegenseitige Treue und Beistand.
    regelt die Obhut über die Bezüglich der gemeinsamen Kinder, üben die getrennten Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam aus; die Trennungsvereinbarung Kinder und die Ausübung des Besuchtsrechtes.
  • Die Trennung ist im Prinzip ohne Folge für den ehelichen Güterstand.
  • Im Falle einer Trennung bleiben die Ehegatten gegenseitig erbberechtigt.
  • In der Regel ist die Trennung nicht befristet. Die Ehegatten können jederzeit das Zusammenleben wieder aufnehmen. Das wird von der Rechtsprechung zum Beispiel auch angenommen, wenn die Eheleute zwei Wochen lang wieder zusammen leben.
  • Im Allgemeinen werden die Trennungsmodalitäten im Trennungsbegehren definiert.

Trennungsbegehren

Wenn Sie sich von Ihrer Ehegattin/ Ihrem Ehegatte trennen wollen, müssen gewisse Fragen geregelt werden:
Wer bekommt die Obhut über die gemeinsamen Kinder ? 

Wer muss den Unterhaltsbeitrag an die Familie zahlen und wieviel ? 
Wer bleibt im der ehelichen Wohnung und wer zieht aus ? 

Wie wird das Besuchsrecht ausgeübt ? 

Wie lange müssen die Ehegatten getrennt gelebt haben, bevor sie ein Scheidungsbegehren einleiten dürfen ? 

Einfache-scheidung.ch bietet eine Helpline per Telefon oder e-mail an, um Fragen der Anwender zu beantworten

Zögern Sie nicht uns Ihre Frage zu stellen



Teilen:

Unsere Partner