Prinzip
Der Personenstand am 31. Dezember des Steuerjahres ist entscheidend. Im Falle einer Scheidung oder Trennung während des Steuerjahres wird jeder Ehegatte für den ganzen Zeitraum getrennt besteuert. Sobald die Steurbehörde über die Scheidung oder Trennung informiert ist, schickt sie an jeden Ex-Ehegatten einen Antrag auf Aenderung der Akontozahlungen und einen Antrag auf Verteilung der bereits geleisteten Akontozahlungen.
Was tun ?
Jeder füllt eine getrennte Steuererklärung für das ganze Steuerjahr aus, währenddessen sich die Scheidung oder Trennung ereignet hat. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass ein Antrag auf Aenderung der Akontozahlungen bzw. Verteilung der bisher geleistetetn Akontozahlungen gestellt werden kann.